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Zusammenarbeit mit der Schule

 

Ein gemeinsamer Kooperationsvertrag regelt die enge Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule. Die gemeinsame Nutzung von Arbeits-, Pausen- und Beratungsräumen, sowie gemeinsame Beratungen schaffen vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und des Austausches.

z.B.

- Schaffung einer abgestimmten Lernumgebung

- Ressourcen gemeinsam nutzen

- sich Kennen lernen und Austauschen

- Verzahnung der Hort – und GTA-Angebote

- Gemeinsame Jahresplanung

- Elternarbeit

- Gemeinsame Nutzung von Räumen, Außenflächen, Schulgarten etc.

- Hospitationen