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Kann mein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden?

Frage
Kann mein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden?

Soll ein Kind von einer nicht sorgeberechtigten Person abgeholt werden, so bedarf es ebenfalls einer schriftlichen Mitteilung mit Angabe von Datum, Name des Abholenden und Unterschrift der Sorgeberechtigten. Der Abholende hat einen Personalausweis mit sich zu führen, um sich namentlich ausweisen zu können.