Besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz für mein Kind?
admin
Mo., 14.12.2020 - 19:21
Frage
Besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz für mein Kind?
Die Stadt Meißen übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Kinder. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Kindes im Schul-/Hortbetrieb geltend gemacht werden können, können sich die Sorgeberechtigten selbst versichern.