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Besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz für mein Kind?

Frage
Besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz für mein Kind?

Die Stadt Meißen übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Kinder. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Kindes im Schul-/Hortbetrieb geltend gemacht werden können, können sich die Sorgeberechtigten selbst versichern.