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Wer übt das Hausrecht aus?

Frage
Wer übt das Hausrecht aus?

Schulleitung und Hortleitung üben beide gemeinsam das Hausrecht aus. Bei beider Abwesenheit wird das Hausrecht auf den Hausmeister übertragen. Den Aufforderungen und Weisungen des Schul-/Hortpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.