Versicherungsschutz/Fundsachen
Was ist im Fall eines Unfalls zu tun?
Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtführenden Personal bzw. im Schulsekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle sind unverzüglich der Schule/dem Hort anzuzeigen.
Ist mein Kind auf dem Schulweg versichert?
Jedes Kind ist auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen des Hortes gesetzlich unfallversichert.
Besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz für mein Kind?
Die Stadt Meißen übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Kinder. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Kindes im Schul-/Hortbetrieb geltend gemacht werden können, können sich die Sorgeberechtigten selbst versichern.
Was passiert mit Fundsachen?
Fundsachen sind dem Hausmeister zu übergeben und werden im Gebäude zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben.
Wie sind die persönlichen Dinge meines Kindes während des Schulbesuchs versichert?
Bekleidung und private Sachen sind in den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten/Räumlichkeiten aufzubewahren. Die privaten Sachen der Kinder sowie aller Nutzer und Nutzerinnen der Einrichtungen sind nicht versichert. Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Geldbörsen, Brieftaschen, Urkunden aller Art, Fahrtausweise, Versicherungskarten, Schlüssel etc. werden nicht gesondert aufbewahrt. Außerhalb der Öffnungszeit des Gebäudes (bspw.